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Diese Bedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen der n.i.c.c.i.p.e.r.f.u.m.e. GmbH und ihren Auftraggebern im Rahmen der Koordination und Dokumentation von Gefahrguttransporten gemäß ChemG und ADR.
Die n.i.c.c.i.p.e.r.f.u.m.e. GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) erbringt Dienstleistungen als Koordinator für den Transport gefährlicher Stoffe. Gegenstand des Vertrags ist die Erstellung von Transportmanifesten, die Prüfung der Containment-Vorschriften nach ChemG § 8 und die Begleitung der Dokumentation. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Stoffdaten und Sicherheitsdatenblätter vollständig zu übermitteln.
Der Auftragnehmer prüft die übermittelten Unterlagen auf Einhaltung der technischen Containment-Verfahren nach ChemG und ADR. Er erstellt ein rechtskonformes Transportmanifest, das die UN-Nummer, Gefahrzettel, Verpackungsanweisungen und Notfallmaßnahmen umfasst. Die Haftung des Auftragnehmers beschränkt sich auf die sorgfältige Prüfung der ihm vorgelegten Daten; eine Haftung für die Richtigkeit der Ursprungsdaten des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle übermittelten Informationen zu den Gefahrstoffen (einschließlich UN-Nummer, Verpackungsgruppe, physikalisch-chemische Eigenschaften) vollständig und korrekt sind. Er trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Kennzeichnung und Verpackung der Transportbehälter vor Übergabe an den Auftragnehmer. Bei Änderungen der Stoffzusammensetzung oder der Transportroute ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Mitteilung verpflichtet.
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Die Vergütung für die Erstellung des Transportmanifests und die Containment-Prüfung wird auf Grundlage des jeweils gültigen Preisverzeichnisses des Auftragnehmers berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber wiederholt gegen seine Pflichten aus § 3 verstößt oder der Auftragnehmer seine Prüfpflichten aus § 2 grob vernachlässigt. Nach Vertragsbeendigung sind alle übermittelten Daten gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu behandeln.
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese Bedingungen mit einer Frist von sechs Wochen zu ändern, sofern dies aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben (insbesondere Änderungen des ChemG oder der ADR) erforderlich ist. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Mitteilung auf diese Widerspruchsmöglichkeit gesondert hinweisen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers (André-Reimer-Ring 8). Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.